Für Produkte, die Sie nicht bei uns erworben haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Einkaufsstätte. Der Händler ist ihr Vertragspartner, mit dem Sie Reklamationen bzw. Garantiebeanstandungen grundsätzlich abwickeln. Die BeCo Matratzen GmbH & Co KG, Daimlerstraße 16 in 32312 Lübbecke (im Folgenden Hersteller genannt) gewährt je nach Produkt/Produktkomponente unterschiedliche Garantiezeiten. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt und kann unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gilt für alle Produkte. Als Nachweis für die Berechnung der Garantiezeit bzw. -dauer gilt das Datum des jeweiligen Kaufbelegs. bzw. das Rechnungsdatum. Die speziellen Hersteller-Garantieleistungen werden im Folgenden beschrieben:
5 Jahre Garantie auf den Außenrahmen, gültig für ausgewählte, montierte (aufgebaut-gelieferte) Lattenroste mit mindestens 28 Federleisten oder Modulrahmen. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Federleisten, Kunststoffkomponenten sowie elektrisch verstellbare Lattenroste oder Lattenroste zur Selbstmontage.
5 Jahre Garantie auf den Matratzenkern. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Matratzenbezüge.
Hier gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
Sollten während der Gewährleistung, Materialfehler oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auftreten, so gewähren wir Ihnen als Hersteller eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
Sollte ein Produkt mit Urin, Blut o.Ä. verschmutzt sein, ist aus hygienischen Gründen eine Reklamationsbearbeitung und -anerkennung nicht möglich. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch normalen Verschleiß, unsachgemäße oder missbräuchliche Behandlung (bitte beachten Sie dazu unsere separaten „Tipps und Pflegehinweise (Begleitzettel)“), Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen, Gewaltanwendung oder Reparaturversuche in Eigenregie
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Hersteller die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg, durch eine sichere Verpackung, vermieden werden.
Für die Inanspruchnahme einer der o.g. Leistungen ist eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, um den Sachverhalt zu prüfen. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Ferner müssen Ihre Kontraktdaten mitgeteilt werden, sofern diese aus der Rechnungskopie nicht ersichtlich sind.
